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ALS UNTERNEHMER ...

 

... sind Sie es gewohnt, betriebswirtschaftlich zu denken und zu handeln.

 

... wissen Sie, dass Sie Ihr Geschäft ständig weiterentwickeln müssen, um erfolgreich zu bleiben.

 

... müssen Sie sich dem Wettbewerb stellen.

 

ALS UNTERNEHMER ...

 

... sehen Sie aber auch Ihre Verantwortung in der Gesellschaft.

 

... wollen Sie ein sozialer und fairer Arbeitgeber sein.

 

... sind Sie bereit, für den Erfolg ungewöhnliche Wege zu gehen.

 

Integrationsunternehmen verbinden beides:

 

Erfolgreich am Markt agieren und schwerbehinderte Menschen beschäftigen!

Ein Beispiel dafür ist z.B. die Würth-Gruppe mit ihrem Hotel  Anne-Sophie                                 https://hotel-anne-sophie.de

 

 

 

Folgende Fördermittel  zur Gründung eines Integrationsunternehmen können in Anspruch genommen werden:

 

INVESTIVE FÖRDERUNG

Für notwendige Investitionen, wie Umbaumaßnahmen oder die Anschaffung von Maschinen, erhalten Arbeitgeber Zuschüsse.

Förderhöhe:

in der Regel bis zu 20.000 Euro pro neu geschaffenem Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen bzw. maximal 80 Prozent der anerkannten Gesamtinvestitionen.

 

PERSONALKOSTENZUSCHÜSSE

Als Nachteilsausgleich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erhalten Arbeitgeber dauerhaft verlässliche Zuschüsse.

 

Besonderer personeller Aufwand:

Pauschalierter Zuschuss von 210 Euro im Monat pro schwerbehinderter Mitarbeiterin oder schwerbehindertem Mitarbeiter für die arbeitspädagogische Anleitung und Betreuung durch den Arbeitgeber.

 

Minderleistungsausgleich:

In der Regel ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohns (sofern keine anderen Lohnkostenzuschüsse erfolgen).

 

„JobPerspektive“:

Zuschüsse für die Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen in Höhe von maximal 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Entgelts. Bei einer Förderung aus der JobPerspektive wird der besondere personelle Aufwand nicht mehr separat bezuschusst.

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